Baustelle Dorfplatz
Verkehrsbeschränkung in Holderbank
Hauptstrasse, Instandsetzung Augstbachdurchlass und
Strassenumgestaltung Abschnitt «Gasthaus zur Forelle» bis «Post»
Gestützt auf § 5 lit. d der kantonalen Verordnung über den Strassenverkehr
vom 3. März 1978
verfügt das Bau- und Justizdepartement:
Wegen Instandsetzungsarbeiten am Augstbachdurchlass und Strassenbauarbeiten
im Abschnitt «Gasthof zur Forelle» bis «Post» wird die Kantonsstrasse
im Bereich der Baustelle abwechselnd auf eine Fahrspur verengt. Der Verkehr
wird mittels einer Lichtsignalanlage geregelt. Je nach Bauphase werden die
Seitenstrassen für den Verkehr gesperrt. Die Fussgänger werden innerhalb der
Baustelle umgeleitet.
Dauer: Ab 17. Mai 2010 bis Ende Juli 2011.
Gegen die verfügte Massnahme kann innert 10 Tagen schriftlich Beschwerde
beim Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn eingereicht werden. Die
Beschwerde soll einen Antrag und eine Begründung enthalten.
Die Signalisation wird durch den Unternehmer im Einvernehmen mit dem
Kreisbauamt II, Olten, und der Kantonspolizei, Abteilung Verkehrstechnik,
vorgenommen.
Die zuständigen Polizeiorgane werden mit der Verkehrskontrolle beauftragt.
Solothurn, 7. Mai 2010 _________ Bau- und Justizdepartement
