Baustelle Dorfplatz

Verkehrsbeschränkung in Holderbank

Hauptstrasse, Instandsetzung Augstbachdurchlass und

Strassenumgestaltung Abschnitt «Gasthaus zur Forelle» bis «Post»

 

 

Gestützt auf § 5 lit. d der kantonalen Verordnung über den Strassenverkehr

vom 3. März 1978

 

 

verfügt das Bau- und Justizdepartement:

 

 

Wegen Instandsetzungsarbeiten am Augstbachdurchlass und Strassenbauarbeiten

im Abschnitt «Gasthof zur Forelle» bis «Post» wird die Kantonsstrasse

im Bereich der Baustelle abwechselnd auf eine Fahrspur verengt. Der Verkehr

wird mittels einer Lichtsignalanlage geregelt. Je nach Bauphase werden die

Seitenstrassen für den Verkehr gesperrt. Die Fussgänger werden innerhalb der

Baustelle umgeleitet.

 

 

Dauer:  Ab 17. Mai 2010 bis Ende Juli 2011.

 

Gegen die verfügte Massnahme kann innert 10 Tagen schriftlich Beschwerde

beim Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn eingereicht werden. Die

Beschwerde soll einen Antrag und eine Begründung enthalten.

Die Signalisation wird durch den Unternehmer im Einvernehmen mit dem

Kreisbauamt II, Olten, und der Kantonspolizei, Abteilung Verkehrstechnik,

vorgenommen.

 

Die zuständigen Polizeiorgane werden mit der Verkehrskontrolle beauftragt.

 

Solothurn, 7. Mai 2010 _________ Bau- und Justizdepartement


Letzte Änderung auf dieser Seite: Montag, 5. Juli 2010 um 10:13 Uhr