Winterdienst
Die Gemeindestrassen werden in der Regel schwarz geräumt.
Zur Glatteisbekämpfung wird wo nötig Salz eingesetzt. Priorität haben Sammelstrassen und Hanggebiete.
Eine einwandfreie Schneeräumung kann nur gewährleistet werden, wenn öffentliche Strassen und Plätze frei sind.
Fahrzeughalter haben gemäss Strassenverkehrsrecht Art. 20 Abs. 3 ihre Fahrzeuge bei Schneefall von den öffentlichen Strassen, Trottoirs und Parkplätzen zu entfernen, wenn diese eine bervorstehende Schneeräumung behindern können.
Bei der Räumung privater Eingänge, Zufahrten und Plätzen darf der Schnee nicht auf den öffentlichen Strassen und Trottoirs deponiert werden.
Steile Strassenstücke und Trottoirs dürfen nicht als Schlittelwege benützt werden. Für Unfälle, die sich ereignen, lehnt die Gemeinde jede Haftung ab.
Die Gemeinde Holderbank lehnt für allfällige Schäden, Beschädigungen und Unfällen jede Haftung ab, wenn diese auf die Nichtbeachtung dieser Bekanntmachung zurückzuführen sind.
Der Gemeinderat
Datum der Neuigkeit: 29. November 2010
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