Abstimmungen und Wahlen

UrnenstandortGemeindeverwaltung, Hauptstrasse 97
Urnen ÖffnungszeitenSonntag 10.00 – 11.00 Uhr


Hinweis

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.so.ch und des Bundes unter www.admin.ch

Bedingungen / Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt. Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im Voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen.

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?

  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
  3. Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
  4. Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (bitte frankieren) oder direkt in den Briefkasten bei der Gemeindeverwaltung werfen.
  5. Der Brief muss spätestens am Samstagmorgen bis 11.00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung eintreffen (keine B-Post). Der Briefkasten bei der Gemeindeverwaltung wird ein letztes Mal am Samstagabend um 20.00 Uhr geleert.

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:

      • ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
      • die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
      • das Zustellkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
      • das Zusrtellkuvert mit irgendwelchen Kennzeichen versehen ist
      • das Zustellkuvert am Samstag nach 20.00 Uhr im Briefkasten der Gemeinde eintrifft

Kontakt helene.baumgartner@gmx.ch