Abstimmungen und Wahlen
Urnenstandort | Gemeindeverwaltung, Hauptstrasse 97 |
Urnen Öffnungszeiten | Sonntag 10.00 – 11.00 Uhr |
Hinweis
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.so.ch und des Bundes unter www.admin.ch
Bedingungen / Voraussetzungen
Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt. Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im Voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen.
Brieflich abstimmen
Was ist zu beachten?
- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
- Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
- Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
- Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (bitte frankieren) oder direkt in den Briefkasten bei der Gemeindeverwaltung werfen.
- Der Brief muss spätestens am Samstagmorgen bis 11.00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung eintreffen (keine B-Post). Der Briefkasten bei der Gemeindeverwaltung wird ein letztes Mal am Samstagabend um 20.00 Uhr geleert.
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
- ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
- die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
- das Zustellkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
- das Zustellkuvert mit irgendwelchen Kennzeichen versehen ist
- das Zustellkuvert am Samstag nach 20.00 Uhr im Briefkasten der Gemeinde eintrifft
Kontakt helene.baumgartner@gmx.ch