Gemeindeversammlung

Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde. Sie wird gebildet aus allen stimmberechtigten Personen der Gemeinde. Die Stimmberechtigten werden jährlich mindestens 2 Mal (Rechnungs- und Budget-Gemeindeversammlung) zu Gemeindeversammlungen eingeladen; diese sind öffentlich.

Aufgaben:
Die Gemeindeversammlung ist in allen Angelegenheiten zuständig, die nicht durch Gesetz, Verordnung, Gemeindeordnung einem andern Gemeindeorgan übertragen sind. Sie entscheidet unter anderem über

  • Das Budget und somit u.a. auch den Steuerfuss (Steuerbezug juristische und natürliche Personen)
  • die Jahresrechnung
  • Investitionen von Fr. 50'000.-- bis Fr. 1'000'000.—
  • Erlass und Änderung der Gemeindeordnung sowie der übrigen rechtsetzenden Gemeindereglemente

Kompetenz:
Die Kompetenzen (Befugnisse) der Gemeindeversammlung sind in den §§ 32 und 35 der Gemeindeordnung und § 56 des Gemeindegesetzes geregelt.

Voraussetzungen:
Die Gemeindeversammlung ist öffentlich. An der Gemeindeversammlung stimmberechtigt sind alle in der Gemeinde Holderbank wohnhaften Schweizer Bürgerinnen und Bürger, welche mindestens 18 Jahre alt sind.

Nächste Versammlung

26.Juni 2024 20:00 Uhr

Gemeindesaal

pascal.berger@holderbank-so.ch