Vermietung Gemeindeanlagen Anlassbewilligungen - Gesuchsformulare

Seit dem 1. Januar 2016 sind die Gemeinden für die genehmigung von Anlassbewilligungen zuständig. Bei einer öffentlichen Veranstaltung muss das Gesuch für die Anlassbewilligung spätestens 3 Monate vor dem Anlass mit dem offiziellen Gesuchsformular eingereicht werden.

Am 6. Juni 2020 erfolgte die dritte Etappe der Massnahmenlockerung während der COVID-19-Epidemie. Dabei wurde das Versammlungsverbot im öffentlichen Raum unter Umsetzung der Distanz- und Hygieneregeln und unter Rückverfolgbarkeit von engen Kontakten (Contact Tracing) gelockert. Öffentliche Veranstaltungen können bis zu einer maximalen Anzahl von gleichzeitig 300 Personen durchgeführt werden. Das Bundesamt für Gesundheit hat dazu ein Rahmenschutzkonzept erstellt.

Rahmenschutzkonzept für öffentliche Veranstaltungen

Nachstehend finden Sie sämtliche Formulare und Merkblätter betreffend Vermietung von Gemeindeanlagen und Bewilligung von Anlässen jeglicher Art.

Richtlinien:

Anlassbewilligung:

Gemeinderäumlichkeiten: